Hoi,
ab heute tritt mit einer Verordnung die Abgabepflicht nichtkörperlicher Medien oder Netzpublikationen (also z.B. Webinhalte wie dieser) in Kraft.
Das ist toll und bestimmt ein großer Schritt für die DNB. Aber: liebe Kollegen von der DNB, bitte als erstes dieses waaahnsinnig tolle Blog harvesten! Ansonsten muss ich es wohl noch über meinen "Verleger" beantragen ;-)
P.S.: nach einer Heise-Meldung sind die Server vom BGBlportal down :-)
P.P.S.: ich bin eigentlich ganz froh, dass ich kein "Netz-Verleger" bin, die Ablieferung ist wirklich wie früher in der Analogwelt gestaltet, was bestimmt weniger Ablieferungen zur Folge hat:-) Ein Schelm, wer Böses dabei dächte ;-)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen